- Jemandes \(auch: einer Sache\) habhaft werden (können)
- Jemandes (auch: einer Sache) habhaft werden [können]Die Wendung ist in zwei Bedeutungen gebräuchlich. Wer - sprachlich gehoben ausgedrückt - einer Person habhaft werden kann, der macht sie ausfindig und nimmt sie fest; der bekommt sie in seine Gewalt: Die Polizei konnte des Betrügers habhaft werden. - So heißt es z. B. in Patrick Süskinds Roman »Das Parfüm«: »Da stand derselbe Mensch, (...) den sie, wären sie damals seiner habhaft geworden, in wütendem Hass gelyncht hätten« (S. 299). »Einer Sache habhaft werden« bedeutet dagegen »etwas in seinen Besitz bekommen; sich etwas aneignen«: Wir nahmen alles mit, dessen wir habhaft werden konnten. - So lesen wir beispielsweise in Hermann Brochs Roman »Der Versucher«: »(...) es handelt sich darum, des Wissens und des Vergessens habhaft zu werden, durch das unser Leben hindurchläuft« (S. 5).Broch, Hermann: Der Versucher. Reinbek: rororo 343/344, 1960. - EA 1953.
Universal-Lexikon. 2012.